Bei der Planung von LST-Anlagen nimmt der sicherungstechnische Lageplan eine Schlüsselstellung ein. Darstellungen in sicherungstechnischen Lageplänen erfordern die Festlegung von Symbolen und ihrer Bezeichnung, die in den LST-Planungsrichtlinien 819.9001 und 819.9002 geregelt sind. Mit der Realisierung und dem Ausbau der Betriebszentralen (BZ) auf der Basis der neuesten elektronischen Stellwerke (ESTW) der DB AG erreicht die Konzentration der Bedienung von Sicherungsanlagen des Bahnhofs und der freien Strecke ein bisher nicht gekanntes Ausmaß, was die Veränderung, Erweiterung und Ergänzung einer Reihe von Regelungen in der Ril 819.9001erforderlich machte. Der Beitrag stellt die wichtigsten Änderungen durch die Bekanntgabe 1 zur Ril 819.9001 dar.


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    Titel :

    Bekanntgabe 1 zur Richtlinie 819.9001 "LST-Anlagen planen"


    Untertitel :

    Symbolbezeichnungen sicherungstechnischer Pläne in Kraft gesetzt am 31.07.2001



    Erschienen in:

    Deine Bahn ; 30 , 3 ; 166-169


    Erscheinungsdatum :

    2002-01-01


    Format / Umfang :

    4 pages


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




    Bekanntgabe 5 zur Richtlinie 408.01 - 09

    Homeyer, Dietmar | IuD Bahn | 2006



    Die Bekanntgabe 5 zur Richtlinie 408.01-09

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