Der Grundgedanke, in der Europäischen Gemeinschaft eine Marktöffnung und Wettbewerbsgleichheit zu erreichen, ist mit dem Inkrafttreten der Richtlinie 96/48/EG auch für die Eisenbahnen zur Realität geworden. Für die Einhaltung der Richtlinien und Spezifikationen hat die Europäische Kommision den Mitgliedsstaaten die Gründung von unabhängigen Stellen vorgegeben, deren Zuständigkeitsbereich für den Geltungsbereich der Richtlinie im ganzen EU-Raum gilt. Als solche wurde in Deutschland das Eisenbahn-Cert (EBC) als "Benannte Stelle" für die Teilsysteme Infrastruktur, Fahrzeuge, Energie sowie Leit- und Sicherungstechnik eingerichtet. Der Beitrag liefert eine Einführung in das Thema und beschreibt die Aufgaben des EBC auch in Abgrenzung zu den Aufgaben des Eisenbahn-Bundesamtes.


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    Titel :

    Die Aufgaben der benannten Stelle in der Leit- und Sicherungstechnik


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Signal+Draht ; 94 , 1-2 ; 6-8


    Erscheinungsdatum :

    2002-01-01


    Format / Umfang :

    3 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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