Bei der Abnahme eines Fahrzeugs nach § 32 (1) der Eisenbahn Bau- und Betriebsordnung (EBO) wird geprüft, ob alle Anforderungen an die Sicherheit erfüllt und alle relevanten Gesetze eingehalten sind. Als anerkannte Regeln der Technik, die einzuhalten sind, gelten u.a. DIN sowie EN, UIC-Merkblätter, Richtlinien des VDV und RIV- sowie RIC-Vorschriften. Zu den erforderlichen Unterlagen bei einer Abnahme zählen Berechnungen und Prüfungen der statischen und dynamischen Festigkeit des Wagenkastens, der Drehgestelle, der Fenster sowie anderer Komponenten, fahr- und bremstechnische Untersuchungen, Auflaufuntersuchungen, Einschränkungsberechnungen, brand- und umweltschutztechnische Gutachten, Innenschallpegelgutachten usw.. Die Durchführung von Abnahmen wird im Beitrag anhand verschiedener Fahrzeuge beschrieben.
Technische Abnahmekriterien für Eisenbahnfahrzeuge der deutschen Eisenbahnen gemäß § 32, Abs. 1, EBO
Eisenbahn Ingenieur Kalender ; 207-208, 210-212, 214-217
2002-01-01
11 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
SLUB | 1980
|SLUB | 1980
|