Am 14.11.2001 hat das Europaparlament über den Vorschlag der EU-Kommission für eine Verordnung zur Marktöffnung im öffentlichen Personenverkehr vom 26.07.2000 entschieden und ihn in wesentlichen Punkten abgeändert. Dazu gehören die Eigenproduktion der Verkehrsleistungen durch die zuständigen Behörden bzw. mit eigenen Unternehmen ohne Ausschreibungsverfahren unter bestimmten Voraussetzungen, die Direktvergabe ohne Ausschreibungsverfahren unter bestimmten Umständen und die Beschränkung der Verordnung auf den Nahverkehr. Allerdings wird sich das Gesetzgebungsverfahren noch länger hinziehen, da nun der EU-Verkehrsministerrat als nächste Instanz Stellung beziehen muss. Ein Kommentar des Autors zum Thema Eigenproduktion ist dem Beitrag beigefügt.
Entscheidung des Europäischen Parlaments über die Zukunft des ÖPNV-Markte
Bus & Bahn ; 35 , 12 ; 3-4
2001-01-01
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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