Ein wichtiges Ziel des Betriebsverfassungs-Reformgesetzes ist die Einbeziehung "neuer" Beschäftigungsformen in die Betriebsverfassung. Damit soll der "Erosion" der Stammbelegschaft entgegengewirkt werden. Kern der neuen BetrVG-Vorschriften für Leiharbeitnehmer ist die Schaffung eines zusätzlichen Wahlrechts für die Betriebsratswahl im Entleiherbetrieb. Dieses tritt zu dem schon nach alter Rechtslage bestehenden Wahlrecht im Verleiherbetrieb hinzu. Leiharbeitnehmer können daher unter bestimmten Voraussetzungen an zwei Betriebsratswahlen teilnehmen. Bei der praktischen Umsetzung dieses zusätzlichen Wahlrechts ergeben sich zahlreiche Fragen, die im Beitrag behandelt werden.


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    Titel :

    Leiharbeitnehmer und Betriebsratswahl nach dem BetrVG-Reformgesetz



    Erschienen in:

    Der Betrieb ; 54 , 46 ; 2446-2450


    Erscheinungsdatum :

    01.01.2001


    Format / Umfang :

    5 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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