Die Realisierung wichtiger Vorhaben und Investitionen hängt oft nicht vom viel diskutierten Baurecht, d. h. Bauplanungs- und Bauordnungsrecht, sondern vom Planfeststellungsrecht ab. Sie werden auf Grund eines Planfeststellungsbeschlusses errichtet. Beispiele sind u. a. Flughäfen, Straßen aller Kategorien, Eisen-, Straßen- und U-Bahnanlagen und Bergwerke. Diese Beispiele zeigen, dass das Planfeststellungsrecht sowohl unmittelbar als auch mittelbar große Bedeutung für die Standort- und Investitionssicherheit am Wirtschaftsstandort Deutschland hat. Auf Grund der verstärkten Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben durch Private (z. B. Bahn) traten und treten private Akteure zunehmend in die aktive Rolle des Vorhabenträgers im förmlichen Verfahren und das Planfeststellungsverfahren entfaltet verstärkt unmittelbare Bedeutung für die private Wirtschaft. Im Beitrag wird das Planfeststellungsrecht in der Praxis vorgestellt; dazu gehören die Themenschwerpunkte Bedeutung der Planfeststellung, Rechtsgrundlagen der Planfeststellung, das Verfahren an sich (Verfahrensbeteiligte, Verfahrensdauer), Projekt- und Verfahrensablauf aus Sicht des Vorhabenträgers, Rechtliche Besonderheiten der Planfeststellung und Praktische Empfehlungen.
Planfeststellungsrecht in der Praxi
Standortsicherung - Investitionssicherung - Rechtssicherheit
Betrieb und Wirtschaft ; 55 , 11 ; 463-474
2001-01-01
12 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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