Mit dem in 2. und 3. Lesung im Bundestag verabschiedeten zustimmungsfreien "Altersvermögens-Ergänzungsgesetz" (AVmEG), das die Neuregelungen für die gesetzliche Rentenversicherung enthält, ändert sich - als zentraler Reformteil - auch die Rentenanpassungsformel. Nachdem am 16. Februar 2001 im Bundesrat kein Einspruch zustande kam, ist dieses Gesetz angenommen. Die neue Rentenanpassungsformel kommt damit erstmalig zum 01. Juli 2001 zur Anwendung und kann dabei als eine "Modifizierte Bruttoanpassung" bezeichnet werden.
Schadenbegrenzung statt Schadenvermeidung
Neue Rentenanpassungsformel
Der Arbeitgeber ; 53 , 4 ; 16-20
2001-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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