Im Mittelpunkt des am 11.5.2001 verabschiedeten Altersvermögensgesetzes (AVmG) steht grundsätzlich die weitere Verbreitung und Förderung der kapitalgedeckten Altersvorsorge. Auch im Bereich der betrieblichen Altersversorgung sieht das Gesetz gravierende Neuerungen vor. Die arbeitsrechtlichen Veränderungen umfassen u.a. neben der Einführung einer sog. Beitragszusage mit Mindestleistung und dem Anspruch des Mitarbeiters auf Entgeltumwandlung auch eine Verkürzung der Unverfallbarkeitsfristen. Bezüglich der Finanzierung von betrieblichen Versorgungsansprüchen sind als wesentliche Neuerungen die Einführung eines neuen Durchführungsweges, nämlich des Pensionsfonds, und das Herabsetzen des Mindestalters für die Finanzierung von Alter 30 auf Alter 28 bei Direktzusagen und Unterstützungskassen zu nennen. Der Beitrag befasst sich mit den wirtschaftlichen Konsequenzen, die für den Arbeitgeber als Versorgungsträger aus der Verkürzung der gesetzlichen Unverfallbarkeitsfristen und der Vorverlegung des frühestmöglichen Finanzierungsbeginnalters resultieren. Dabei werden insbesondere die Auswirkungen auf die jährliche Veränderung des Eigenkapitals mit Hilfe versicherungsmathematischer Prognoserechnungen und darauf aufbauender Nachsteueranalysen untersucht.
Wirtschaftliche Auswirkung der Änderung bei der Unverfallbarkeit durch das Altersvermögensgesetz
Der Betrieb ; 54 , 24 ; 9-12
2001-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
Rente , Pension , Altersversorgung , Arbeitgeber , Versorgungsbezüge , Gesetz , Reform
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