Die technische Entwicklung bei der Videoüberwachung hat in den letzten Jahren viele neue Möglichkeiten geschaffen. Diese Tatsache sollte allerdings nicht dazu führen, Videoüberwachung nur unter dem technischen Aspekt zu betrachten. Die Frage, ob man von einem anderen Menschen so etwas Persönliches wie sein Bild speichern darf, kann Zweifel an der Rechtmäßigkeit solchen Tuns wecken. Auch die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Ländern haben sich mit der Frage beschäftigt, wie sie aus Datenschutzsicht die Videoüberwachung in öffentlichen Verkehrsmitteln beurteilen sollen. Obwohl sie nicht in allen Fragen eine einheitliche Position vertraten, haben sie sich dennoch Ende 2000 auf eine gemeinsame Stellungnahme geeinigt, die im Beitrag abgedruckt ist. Der Beitrag beschäftigt sich außerdem mit der rechtlichen Beurteilung der Datenschutzproblematik und bietet eine Auflistung von Grundsätzen für die Nutzung von Videoüberwachungsanlagen.
Videoüberwachung im ÖPNV
Rechtliche Beurteilung der Datenschutzproblematik
Der Nahverkehr ; 19 , 7-8 ; 27-30
2001-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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