Der im Beitrag gegebene Überblick macht deutlich, dass das Arbeitseinkommen aus sozialen Gründen nur in beschränktem Umfang der Pfändung durch Gläubiger des Arbeitnehmers unterworfen ist. Dies liegt darin begründet, dass das Arbeitsentgelt regelmäßig dem Arbeitgeber in wesentlichem Umfang zum Lebensunterhalt dient und dafür benötigt wird. Daher muss das Arbeitseinkommen in ausreichendem Umfang dem Gläubigerzugriff entzogen sein, obwohl es meist auch für den Gläubiger das einzige erfolgversprechende Vollstreckungsobjekt darstellt. Gleichwohl wird deutlich, dass dem Gläubiger doch - bei Abwägung der beteiligten Interessen - in hinreichendem Umfang die (wenngleich beschränkte) Möglichkeit eröffnet wird, auf den relativ sicheren Lohnanspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber als Drittschuldner Zugriff zu nehmen. Doch verbleiben sowohl dem Schuldner als auch dem Drittschuldner in ausreichendem Umfang Möglichkeiten, sich eines ungerechtfertigten Zugriffs des Gläubigers mit den Verteidigungsmöglichkeiten des Vollstreckungsrechts zu erwehren.


    Zugriff

    Zugriff über TIB

    Verfügbarkeit in meiner Bibliothek prüfen

    Bestellung bei Subito €


    Exportieren, teilen und zitieren



    Titel :

    Pfändung von Lohn- und Gehaltsansprüchen


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Betrieb und Wirtschaft ; 54 , 24 ; 1061-1066, 1068-1070


    Erscheinungsdatum :

    2000-01-01


    Format / Umfang :

    10 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




    Pfändung internationaler Geldtransfers in New York

    von Rumohr, Karl | Online Contents | 2010


    Kommentar zu Pfändung einer Internetdomain zulässig

    Gernhardt, Franz | Online Contents | 2017


    Lohn und Gehalt spenden

    Ko, Clau | IuD Bahn | 2005


    Lohn nach harter Arbeit

    Online Contents | 1999


    Schrottes Lohn. Recycling-Initiativen

    Kistner,B. | Kraftfahrwesen | 1995