An vielen Arbeitsplätzen ist eine erhöhte Exposition gegenüber natürlicher und künstlicher ultravioletter Strahlung gegeben und die Auslösung von Hautkrebs denkbar. Im Beitrag wird die Frage behandelt, ob ausreichende wissenschaftliche Erkenntnisse vorhanden sind, die eine Anerkennung von Hauttumoren als Berufskrankheit gerechtfertigt erscheinen lassen. Unter kritischer Wertung der zur Verfügung stehenden epidemiologischen Studien kommen die Autoren zu dem Ergebnis, dass derzeit nur für die Gruppe der Plattenepithelkarzinome der epidemiologische Nachweis der Risikoverdopplung durch berufliche UV-Belastung erbracht werden kann. Auch die Dosis-Wirkung-Beziehung spricht für die Plausibilität dieser epidemiologischen Daten. Bei der Individualerkrankung lässt sich aufgrund von Erfahrungswerten abschätzen, ob durch die berufliche Tätigkeit eine attributive UV-Belastung von > 40 % der kumulativen Lebenszeit UV-Belastung errechnet werden kann. In diesem Fall wäre ein Plattenepithelkarzinom nach derzeit gültigem Berufskrankheitsrecht wie eine Berufskrankheit zu entschädigen.
Lichtinduzierter Hautkrebs als Berufskrankheit?
Zentralblatt für Arbeitsmedizin, Arbeitsschutz und Ergonomie ; 50 , 11 ; 374-378
2000-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
Berufskrankheit , Hautschutz , Belastung , Strahlung , Entschädigung , Arbeitsplatz , Krebsrisiko , Licht
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