Die Mitarbeiterkontrolle ist für alle Beteiligten eine heikle Angelegenheit. Trotz ihrer unbestreitbaren Notwendigkeit bleibt sie immer Ausdruck mangelnden Vertrauens in die Ehrlichkeit von Belegschaftsangehörigen. Der umsichtig handelnde Arbeitgeber versucht, nicht über das Ziel hinauszuschießen. Er beschränkt sich auf allgemeine Kontrollen und greift nur in Ausnahmefällen zu intensiven Überwachungsmaßnahmen. Ist das Vetrauen bereits zerstört, geht es ihm häufig nur noch darum, Beweismittel für Kündigungen oder andere Sanktionen zu sammeln. Dann fragt sich, ob und inwieweit er sich auf die Ergebnisse seiner Kontrollmaßnahmen berufen darf.


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    Titel :

    Wieweit kann der Arbeitgeber gehen?


    Untertitel :

    Mitarbeiterkontrolle



    Erschienen in:

    Arbeit und Arbeitsrecht ; 55 , 11 ; 519-522


    Erscheinungsdatum :

    01.01.2000


    Format / Umfang :

    4 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch