Am 15.11.2000 wurde der "Entwurf eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens" der Öffentlichkeit vorgestellt. In seiner Kurzform heißt das Gesetz "Altersvermögensgesetz" bzw. "AVmG". Mit ihm will die Bundesregierung den Anstieg des Beitragssatzes zur gesetzlichen Rentenversicherung kurz- und mittelfristig unter bzw. bei 20 % halten und langfristig nicht über 22 % steigen lassen. Das Abmildern des Beitragsanstiegs geht mit einer Herabsetzung des Leistungsniveaus der gesetzlichen Rentenversicherung einher. Es soll langfristig von bisher ca. 70 % des Nettoeinkommens auf 64 % sinken. Zum Ausgleich dieses Niveauverlustes sollen dem Arbeitnehmer Anreize für den Aufbau einer privaten oder betrieblichen Altersversorgung geboten werden. Der Beitrag zeigt, wie der Gesetzesvorschlag in der betrieblichen Altersversorgung eine Verbesserung der Altersvorsorge der Arbeitnehmer verwirklichen will. Zugleich werden Anregungen zu einer besseren Zielerreichung gegeben.
Die betriebliche Altersversorgung im Regierungsentwurf zum Altersvermögensgesetz (AVmG)
Der Betrieb ; 53 , 49 ; 2474-2478
2000-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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