Die von der Internationalen Atomenergieorganisation (IAEO) in Wien herausgegebenen Empfehlungen zum sicheren Transport radioaktiver Stoffe stellen weltweit die Grundlage für internationale wie nationale Regelungen zur Beförderung radioaktiver Stoffe im Rahmen des Verkehrsrechts dar. Die rechtsverbindliche Umsetzung der IAEO-Empfehlungen in internationale und nationale Transportvorschriften erfolgt durch die Gefahrgutvorschriften der Klasse 7 - Radioaktive Stoffe - der einzelnen Verkehrsträger. Derzeit ist die Ausgabe der IAEO-Empfehlungen "Safety Series No. 6" von 1985 in den verkehrsträgerspezifischen Vorschriften enthalten. Den neuesten Stand repräsentieren die IAEO-Empfehlungen "Safety Standards Series No. ST-1", die 1996 publiziert wurden. Der Beitrag erläutert deren sicherheitstechnisches Konzept und erklärt, welche Änderungen sich seit den Empfehlungen von 1985 ergeben haben.
Auf neustem Stand 1.
Gefährliche Ladung ; 45 , 9 ; 26-27
2000-01-01
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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