Ziel eines Umweltmanagements ist die Förderung der kontinuierlichen Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes im Rahmen der gewerblichen Tätigkeit (definiert nach EWG Verordnung 1836/93, Art. 1). Hierzu ist ein firmen- bzw. standortbezogenes Umweltprogramm festzulegen und umzusetzen, die Leistung von Maßnahmen und Instrumenten sind systematisch und regelmäßig zu bewerten sowie Informationen über den betrieblichen Umweltschutz für die Öffentlichkeit bereitzustellen. Wo sich der Umweltbeauftragte eines Unternehmens im Internet informieren kann, wird an ausgewählten Beispielen aufgezeigt.
Umweltschutzmaßnahmen - Umweltaudit, Informationspools und Erfahrungen
Energiewirtschaftliche Tagesfragen ; 50 , 7 ; 536-539
01.01.2000
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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