Am 25. Februar 2000 wurde das "Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien" (kurz: Erneuerbare-Energien-Gesetz, EEG) im Bundestag verabschiedet. Der Beitrag gibt eine Übersicht über die Bestimmungen des EEG, welches seit dem 1. April gültig ist und das Stromeinspeisegesetz (StrEG) novelliert, das 1991 eingeführt wurde. Der Geltungsbereich des EEG wird gegenüber dem StrEG durch Aufnahme der Strombereitstellung aus Erdwärme und Geubengas sowie durch höhere Vergütungssätze, insbesondere für Strom aus Photovoltaik-Anlagen und Biomasse, ausgeweitet. Im Gegensatz zum StrEG, in dem Vergütungssätze abhängig von einem im Gesetz festgelegten Prozentsatz des jeweils vor zwei Jahren in der Mittelspannungsebene erzielten durchschnittlichen Strompreiserlöses waren, sind im EEG absolute Vergütungssätze festgeschrieben.
Seit dem 1. April 2000 in Kraft: Das Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien
Wärmetechnik - Versorgungstechnik WT ; 45 , 6 ; 32-33
2000-01-01
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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Das Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien
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