Im Juli 1999 trat die Luftqualitätsrichtlinie 1999/30/EG der EU in Kraft. Sie setzt die neuen verbindlichen Immissionsgrenzwerte für Schwefeldioxid, Stickoxide, Partikel und Blei fest. Die Mitgliedsstaaten der EU müssen bis Juli 2001 diese Richtlinie in nationales Recht überführen. Die Luftqualitätsrichtlinie löst sämtliche bisherigen EU-Vorschriften für die genannten Einzelsubstanzen geltenden EU-Vorschriften ab. Ausgenommen sind nur Sektoren, für die spezielle Regelungen gelten. Das Hauptanwendungsfeld der Richtlinie ist neben der Luftreinhalteplanung der anlagenbezogene Immissionsschutz. Eine Tabelle mit den neuen Schutzwerten in komprimierter Form ist beigefügt.
Grenzwerte für Luftschadstoffe
EU-Richtlinie in Kraft
Umwelt ; 30 , 3 ; 25-26
2000-01-01
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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Neue EU-Grenzwerte für Luftschadstoffe und die Möglichkeit ihrer Einhaltung
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