Zeitarbeit als neue und flexibel ausgerichtete Arbeitsform nimmt immer mehr zu. Bei der Auswahl und dem Einsatz von Zeitarbeitskräften sind die Belange des Arbeitsschutzes von Anfang an zu berücksichtigen. Verleiher und Entleiher müssen dabei eng zusammenwirken; beide sind zur Kooperation im Arbeitsschutz verpflichtet. Der Beitrag erläutert einige Punkte, die zu beachten sind, damit dem Anspruch nach Arbeitssicherheit Rechnung getragen wird.
Zeitarbeit und Arbeitssicherheit bedingen einander
Die BG (Die Berufsgenossenschaft) ; 5 ; 258-261
01.01.2000
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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