Beim Wirkungspfad Boden/Altlasten-Grundwasser ist eine vollständige Gefahrenabwehr durch Boden-/Altlastensanierung oft aus Gründen der Umweltbilanz, wegen des hohen technischen und finanziellen Aufwandes oder mangels technischer Durchführbarkeit nicht möglich. Dann kommt es darauf an, wie bei der Ermessensausübung im Einzelfall und unter Beachtung der jeweiligen Standortverhältnisse der noch hinnehmbare Schadstofffluss aus dem schädlich veränderten Boden oder der Altlast in das umgebende Grundwasser festgelegt wird. Nach den Vorgaben der Bodenschutzverordnung spielen dabei die Begriffe "kleine Fracht" und "lokale Begrenztheit erhöhter Schadstoffkonzentrationen im Grundwasser" als Folge von schädlichen Bodenveränderungen/Altlasten eine zentrale Rolle. Der Beitrag versucht diese Begriffe auf der Grundlage der Regelungen der BodSchV und der konzeptionellen Arbeiten im Vorfeld zu konkretisieren. Weiterhin werden hierfür Lösungsansätze für die Diskussionen zur fachlichen Umsetzung der BBodSchV im Vollzug genannt.
Boden- und Altlastensanierung zum Schutz des Grundwassers - die Vorgaben der Bundes-Bodenschutz und Altlastenverordnung (BBodSchV) zum Ermessen im Einzelfall
Altlasten-Spektrum ; 9 , 4 ; 236-241
2000-01-01
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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Die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung
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