Die EU-Biozid-Richtlinie ist seit 1998 in Kraft und muss bis zum 14.5.2000 in nationales Recht überführt werden. Sie gilt als der Versuch eines Risikomanagements im Bereich der nicht landwirtschaftlich genutzten Schädlingsbekämpfungsmittel. Die EU geht davon aus, dass Biozide grundsätzlich gefährlich für Mensch, Tier oder Umwelt sein können. Die Richtlinie soll dazu beitragen ein hohes Schutzniveau für Mensch, Tier und Umwelt zu erreichen. Sie enthält eine weitgefasste Biozid-Definition, mit der auch biostatische Stoffe in den Geltungsbereich dieser Regelung einbezogen werden. Die wesentlichen Regelungsinhalte der Richtlinie und Kritik an ihr werden im Text erläutert.
Die EU-Biozid-Richtlinie - nützliche Regelung oder bürokratisches Monstrum?
Tribologie und Schmierungstechnik ; 47 , 3 ; 11-20
01.01.2000
10 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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Die EU Biozid Richtlinie : nuetzliche Regelung oder buerokratisches Monstrum?
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