Solange noch kaum spezielle Vorschriften und höchstricherliche Rechtsprechung für den elektronischen Geschäftsverkehr existieren, muss das bestehende Zivil- und Handelsrecht angewendet werden. Die meisten Probleme im vertragsrechtlichen Bereich lassen sich mit den Vorschriften des BGB und einer Übertragung der dazu ergangenen Rechtsprechung lösen, so z.B. Fragen des Vertragsabschlusses, der Vertragsarten oder der Leistungsstörungen. Durch die neu in Kraft getretenen bzw. geplanten EG-Richtlinien entsteht für Verbraucher und andere Nutzer, die Rechtsgeschäfte im Internet tätigen zunehmend Rechtssicherheit.
Rechtsprobleme bei Vertragsschluss via Internet
Unter Berücksichtigung der EG-Fernabsatzrichtlinie, der Signaturrichtlinie und der geplanten E-Commerce-Richtlinie
Der Betrieb ; 53 , 20 ; 1009-1016
2000-01-01
8 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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