Nimmt der Arbeitgeber oder die zuständige Stelle die gebotene fachkundige Überprüfung der Unbedenklichkeit des Arbeitsplatzes einer schwangeren Arbeitnehmerin nicht vor und bestehen aus ärztlicher Sicht ernstzunehmende Anhaltspunkte dafür, dass vom Arbeitsplatz Gefahren für Leben und Gesundheit von Mutter oder Kind ausgehen können, darf der Arzt bis zu einer Klärung ausnahmsweise ein vorläufiges Beschäftigungsverbot aussprechen. Der Vergütungsanspruch besteht während des Beschäftigungsverbots weiter.
Vorläufiges ärztliches Beschäftigungsverbot
SAE Sammlung Arbeitsrechtlicher Entscheidungen ; 54 , 1 ; 27-35
2000-01-01
9 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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