Das neue Arbeitsschutzgesetz hat in seiner Ausprägung einen ganzheitlichen Charakter und räumt dem Schutz der Gesundheit von Beschäftigten einen breiteren Stellenwert im betrieblichen Alltag ein. Die wesentlichen Elemente sind unter anderem die Analyse und Dokumentation von Gesundheitsgefahren an den Arbeitsplätzen durch den Arbeitgeber, die Beteiligung der Arbeitnehmer und deren Vertretungen als integrierter Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes sowie die Betrachtung des Arbeitsschutzes als kontinuierlicher Prozess. Befragungen zeigen allerdings, dass die Umsetzung dieser rechtlichen Grundlage in den Betrieben noch nicht überall erfolgt ist. Dabei stellte sich auch heraus, dass in solchen Betrieben, die das Arbeitsschutzgesetz umgesetzt haben, oftmals der Betriebsrat den entsprechenden Anstoß gegeben hat. In diesem Sinne widmet sich der Beitrag auch den Aufgaben und Möglichkeiten von Betriebsräten bezüglich der Umsetzung der neuen Arbeitsschutzbestimmungen.
Defizite in der Umsetzung des Arbeitsschutzgesetze
Handlungsmöglichkeiten von Betriebsräten
Arbeitsrecht im Betrieb ; 21 , 4 ; 193-200
2000-01-01
8 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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