Das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) regelt auch die Vorgehensweise zur Stilllegung von Eisenbahninfrastruktureinrichtungen. Nach einem Überblick über das Stilllegungsverfahren wird untersucht, wie weit diese gesetzlichen Bestimmungen ausgenutzt werden können, um Streckenstilllegungen entgegenzuwirken. Im Falle der von DB Netz betriebenen Strecken ist das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) die zuständige Behörde. Probleme bereiten sowohl dieser Behörde als auch anderen Beteiligten sog. "unbestimmte Rechtsbegriffe", die dazu beitragen, dass viele Fragen aus der Praxis noch nicht verbindlich beklärt sind. Sitlllegungsgegnern wird empfohlen, Widerspruch beim EBA einzulegen und bei dessen Erfolglosigkeit vor dem Verwaltungericht zu klagen. Aufgeführt sind jene 37 Regional-Netze (samt Strecken) des Modells "Regent" (Regionalnetzentwicklung), die an Partner, wie z.B. Kommunen oder private Verkehrsunternehmen ausgegliedert werden sollen.


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    Titel :

    Die Stilllegung von Eisenbahninfrastruktur



    Erschienen in:

    Schiene ; 2 ; 22-29


    Erscheinungsdatum :

    01.01.2000


    Format / Umfang :

    8 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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