Die den Brandschutz betreffenden Gesetze, Verordnungen und Richtlinien legen ein ausreichend hohes Sicherheitsniveau fest. Voraussetzung für sicheres Wohnen ist jedoch die sachgerechte und konsequente Umsetzung der festgeschriebenen Mindeststandards, die mitunter einen beträchtlichen Spielraum zulassen. So wird z.B. der Tatsache Rechnung getragen, dass bauliche Anforderungen unter Berücksichtigung der technischen Entwicklung auch durch anlagentechnische Maßnahmen kompensiert werden können. Ein markantes Beispiel ist in diesem Zusammenhang die Regelung in den Ländern zu innen liegenden Treppenräumen. In dem Beitrag werden bauliche und anlagentechnische Maßnahmen wie der Bau vonTrennwänden zum Hauptbrandherd Keller hin und die Bildung von Vorräumen als Schleuse beschrieben, mit denen ein hohes Sicherheitsniveau bei innenliegenden Treppenräumen erreicht werden kann. Für innen liegende Treppenräume in Hochhäusern gelten die Anforderungen in den Hochhausverordnungen der Länder sowie in anderen länderspezifischen Regelungen.
Brandschutz im Wohnungsbau
Problembereich innen liegende Treppenräume
BundesBauBlatt ; 49 , 1-2 ; 54, 56-59
2000-01-01
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
Brandschutz , Bauordnungsrecht , Sicherheit , Treppe , Lüftung , Vorraum , Gebäude
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