Nach Maßnahmen zur Flexibilisierung der Arbeitszeit mit Jahres-, Lebens- und sonstigen Arbeitszeitkonten und neuen Schichtsystemen ist in die deutsche Arbeitswelt die Vertrauensarbeitszeit eingedrungen. Erste betriebliche und tarifliche Regelungen existieren bereits. Vertrauensarbeitszeit bedeutet zunächst einmal die Abschaffung der Zeiterfassung. Ähnlich wie bei der Gleitzeit verbleibt ein täglicher Zeitrahmen. Wann der Arbeitstag beginnt oder endet soll von den Beschäftigten in eigener Verantwortung festgelegt werden. Der Arbeitgeber steuert die Arbeitsleistung über Zielvorgaben, Projektarbeit u.ä. Die Verantwortung dafür, dass die vertraglich geschuldete Arbeitszeit eingehalten wird tragen die Arbeitnehmer selbst. Aus dieser Beschreibung liegt es nahe, Vertrauensarbeitszeit als Weiterentwicklung von gleitender Arbeitszeit anzusehen. Rechtliche Bedingungen der Vertrauensarbeitszeit, die Regelung bei ihrer Einführung, die Zulässigkeit des Verzichts auf Zeiterfassung, die Vereinbarkeit mit dem Arbeitsvertragsrecht, die Einhaltung der Höchstarbeitszeit, der Pausen und Ruhezeiten u.ä werden diskutiert.
Arbeiten im Zeitgeist
Die Vertrauensarbeitszeit hält Einzug in den Unternehmen
Arbeitsrecht im Betrieb ; 21 , 3 ; 152-161
01.01.2000
10 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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