Eine Steuervorrichtung 100 für ein menschlich angetriebenes Fahrzeug 1 weist eine Steuereinheit 110 auf, die mindestens eine erste Vorrichtung 30, die an einem menschlich angetriebenen Fahrzeug 1 vorgesehen ist, mindestens eine zweite Vorrichtung 40, die an dem menschlich angetriebenen Fahrzeug 1 vorgesehen ist und eine individuelle Batterie 41 aufweist, und eine gemeinsame Batterie 60, die an dem menschlich angetriebenen Fahrzeug 1 vorgesehen ist, steuert. Die Steuereinheit 110 hat einen Steuerzustand, der einen ersten Modus umfasst, in dem ein Betrieb der ersten Vorrichtung 30 erlaubt ist und die gemeinsame Batterie 60 so gesteuert wird, dass sie mindestens die erste Vorrichtung 30 mit Energie versorgt, und einen zweiten Modus, in dem ein Betrieb der ersten Vorrichtung 30 eingeschränkt ist und die gemeinsame Batterie 60 so gesteuert wird, dass sie die zweite Vorrichtung 40 mit Energie versorgt. Die Steuereinheit 110 schaltet den Steuerzustand in den zweiten Modus um, indem sie eine Abnahme der Restmenge der individuellen Batterie 41 feststellt oder von der zweiten Vorrichtung 40 eine Anforderung zur Energieversorgung empfängt.
VORRICHTUNG ZUR STEUERUNG VON MENSCHLICH ANGETRIEBENEN FAHRZEUGEN, STEUERUNGSSYSTEM FÜR MENSCHLICH ANGETRIEBENE FAHRZEUGE, STEUERUNGSVERFAHREN UND COMPUTERPROGRAMM
2022-10-27
Patent
Elektronische Ressource
Deutsch
IPC: | B62M RIDER PROPULSION OF WHEELED VEHICLES OR SLEDGES , Antrieb von Radfahrzeugen oder Schlitten durch den Fahrer |
BEDIENUNGSVORRICHTUNG FÜR MENSCHLICH ANGETRIEBENE FAHRZEUGE
Europäisches Patentamt | 2021
|HYDRAULISCHE BETÄTIGUNGSVORRICHTUNG FÜR MENSCHLICH ANGETRIEBENE FAHRZEUGE
Europäisches Patentamt | 2021
|Europäisches Patentamt | 2022
|Europäisches Patentamt | 2023
|Europäisches Patentamt | 2020
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