Die Batteriekapazität wird unter Heranziehen wenigstens einer durch den Betrieb des Fahrzeugs bedingten zeitlichen Ladezustandsänderung (1) der Batterie ermittelt. Die Ladezustandsänderung (1) beschreibt eine Änderung des Ladezustands (2, 3) zwischen einem ersten Betriebszeitpunkt (12) und einem späteren Betriebszeitpunkt (13). Dabei wird für den Ladezustand (3) am späteren Betriebszeitpunkt (13) ein Zielwert (4) festgelegt und durch ein gezieltes Entladen und/oder Laden der Batterie im Betrieb des Fahrzeugs angesteuert, sodass die für die Bestimmung der Batteriekapazität herangezogene Ladezustandsänderung (1) einen definierten Mindestwert (11) aufweist.
Verfahren zur Bestimmung einer Batteriekapazität einer Batterie eines wenigstens teilweise elektrisch betriebenen Fahrzeugs und Batteriemanagementsystem
04.08.2022
Patent
Elektronische Ressource
Deutsch
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