Hintere Fahrradkettenradanordnung umfasst mehrere Kettenräder und einen Kettenradträger. Die mehreren Kettenräder umfassen ein erstes Kettenrad und ein zweites Kettenrad. Das erste Kettenrad weist mindestens einen Umfangsverbindungspunkt auf. Das erste Kettenrad ist mit einer sich radial erstreckenden Fläche mindestens eines von mehreren Kettenradbefestigungsabschnitten an dem mindestens einen Umfangsverbindungspunkt verbunden. Das zweite Kettenrad weist mindestens einen zusätzlichen Umfangsverbindungspunkt. Das zweite Kettenrad ist an dem mindestens einen zusätzlichen Umfangsverbindungspunkt mit mindestens einem von dem Kettenradträger und einem der mehreren Kettenräder verbunden. Eine Gesamtanzahl des mindestens einen Umfangsverbindungspunkts unterscheidet sich von einer Gesamtanzahl des mindestens einen zusätzlichen Umfangsverbindungspunkts.
HINTERE FAHRRADKETTENRADANORDNUNG
06.12.2018
Patent
Elektronische Ressource
Deutsch
IPC: | B62M RIDER PROPULSION OF WHEELED VEHICLES OR SLEDGES , Antrieb von Radfahrzeugen oder Schlitten durch den Fahrer |