Ein Gassack hat einen ersten gewobenen Wandabschnitt (12) und einen zweiten gewobenen Wandabschnitt (14), die einander gegenüberliegen. Es ist zumindest ein Satz von Distanzfäden (18) vorgesehen, die in einer Fadenrichtung (F) verlaufen, die der Kett- oder der Schussfadenrichtung der Wandabschnitte (12, 14) entspricht, und die aus dem Gewebeverbund eines der Wandabschnitte (12, 14) austreten, ein Stück frei durch das Innere des Gassacks (10) verlaufen und in den Gewebeverbund des jeweils anderen Wandabschnitts (14, 12) eintreten, wobei sowohl Distanzfäden (18) vom ersten zum zweiten als auch vom zweiten zum ersten Wandabschnitt (14, 12) wechseln. Jede Faden-Austrittsstelle und jede Faden-Eintrittsstelle aus oder in den Gewebeverbund bildet einen Krafteinleitungspunkt (P), an dem im aufgeblasenen Zustand des Gassacks (10) eine Zugkraft in das Gassackinnere (22) auf den zugehörigen Gewebeverbund wirkt, wobei in beiden Wandabschnitten (12, 14) entlang der Fadenrichtung (F) mehrere, insbesondere jeweils mehr als vier, Krafteinleitungspunkte (P) angeordnet sind. Die Krafteinleitungspunkte (P) sind in Fadenrichtung (F) gesehen entlang des ersten Wandabschnitts (12) gleichmäßiger verteilt als entlang des zweiten Wandabschnitts (14), sodass der Gassack (10) im aufgeblasenen Zustand eine in Richtung zum zweiten Wandabschnitt (14) hin gekrümmte Form annimmt.
Gassack
2019-01-31
Patent
Elektronische Ressource
Deutsch