Abfälle aus privaten Haushaltungen: Überlassungspflicht und Zulässigkeit gewerblicher Sammlungen
AG Gießen: Anschlussnehmer nach [Paragraph] 12 AVBEItV ist der Grundstücksnehmer
AG Göppingen: Zur Geltendmachung der Unbilligkeit von Gaspreiserhöhungen durch den Endkunden