Eine Zusammenarbeit mit chinesischen Unternehmen ist nicht nur auf die Erschließung des expandierenden chinesischen Marktes ausgerichtet, sondern soll insbesondere durch günstigere Zulieferungen aus China die internationale Wettbewerbsfähigkeit japanischer Kraftfahrzeuge verbessern. Bei Erfüllung bestimmter Bedingungen können neben den bestehenden acht Kooperationsprojekten in der Automobilindustrie weitere Investitionsvorhaben genehmigt werden: auf keinen Fall werden reine Montageunternehmen zugelassen; die chinesische Mindestbeteiligung an den Gemeinschaftsunternehmen beträgt 51 %; eine Verlagerung veralteter japanischer Anlagen aus den achtziger Jahren wird keinesfalls akzeptiert; Priorität besitzt die Entwicklung der chinesischen Zulieferindustrie. Der lokale Fertigungsanteil muß mindestens bei 40 % liegen. Gegenüber den noch vor einigen Jahren von westlichen Konzernen in China gewährten Vorzugsbedingungen müssen die japanischen Konzerne unter verschärften Wettbewerbsbedingungen weitgehende Zugeständnisse an China einräumen. Die Vielzahl der bestehenden chinesischen Automobilunternehmen soll nach japanischem Vorbild bis zum Jahr 2010 in drei bis vier Großkonzerne zusammengefaßt werden, um damit die internationale Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen.
Neustrukturierung der chinesischen Automobilindustrie nach japanischem Vorbild. Verstärkte Zusammenarbeit der chinesischen und japanischen Wirtschaft, aber auch luktrative Chancen für die deutsche Industrie
Blick durch die Wirtschaft ; 37 , 168 31.08.94 ; 2
1994
1 Seite
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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