Auswertungen von Brandereignissen in Tunneln haben zu der Annahme geführt, daß auf eine Mrd Fahrzeugkilometer auf der Straße mit 10 Tunnelbränden und beim Bahnverkehr mit 0,5 Tunnelbränden zu rechnen ist. Nachträgliche Brandschutzmaßnahmen sind definiert unter dem Begriff des beschränkten baulichen Objektschutzes im Sinne der Richtlinie für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT). Es sind dabei vor allem zwei Forderungen zu erfüllen: Die zur Tunnelseite angeordnete Bewehrung in der Stahlbetonkonstruktion darf auf nicht mehr als 300 Grad C aufgeheizt werden, und die Betonabplatzungen dürfen nur ein geringes Ausmaß annehmen. Diese Forderungen tragen dem Verbundverhalten zwischen Beton und Stahl Rechnung. Nachträgliche Brandschutzmaßnahmen ergeben sich aus dem bestimmungsgemäßen Schutzziel und der Minimierung von Brand- und Brandfolgeschäden. Die Anforderungen an die Auskleidung, z. B. die Ausweisung der Einbaumaterialien mit der entsprechenden Feuerwiderstandsklasse im Sinne von DIN 4102, sowie die mechanischen Druck- und Wechselbeanspruchungen an das Einbaumaterial werden beschrieben. Im allgemeinen werden fabrikmäßig vorgefertigte Plattenverkleidungen eingebaut. Die eingebauten Systeme sollten auch leicht reparierbar sein. Anwendungsbeispiele sind gegeben. Die Kosten für die fertig montierte Brandschutzbekleidung liegen zwischen 80 DM/m2 und 120 DM/m2. (Zweisprachiges Dokument: Deutsch/Englisch).
Nachträgliche Brandschutzmaßnahmen in Tunneln - Technische und wirtschaftliche Gesichtspunkte
Subsequent fire protection measures in tunnels - technical and economic aspects
Tunnel ; 13 , 3 ; 49-60
1994
10 Seiten, 26 Bilder, 8 Quellen
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch , Englisch
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