Tempomatgeräte für Nutzfahrzeuge sind seit einigen Jahren bekannt. Eine neue Gesetzgebung schreibt ab 1994 eine Begrenzung der baulich bedingten Höchstgeschwindigkeit von LKW auf 85 km/h vor. Für diesen Zweck war die Änderung eines vorhandenen Stellgliedes aus dem PKW-Bereich geplant, über die der Beitrag berichtet. Es zeigte sich, daß die Lösung in der Modifikation der Verzahnungsgeometrie (Evolventenverzahnung) und Kunststoffpaarung POM-PA bestand. (Flake)
Gerader Weg zur krummen Lösung. Maßgeschneiderte Sonderverzahnung senkt Entwicklungszeit und Kosten
Der Konstrukteur ; 25 , 1-2 ; 24-25
1994
2 Seiten, 5 Bilder
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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