Die Gefahrgutverordnung Straße (GGVS) regelt den innerbetrieblichen Transport von gefährlichen Gütern und definiert die verantwortlichen Personen, wie z.B. Beförderer, Absender, Verlader und Fahrzeugführer. Parallel sind auch andere Gesetze zu beachten, wie z.B. das Abfallgesetz bei Entsorgung von Abfällen. Die Verfasser geben einen Überblick über die Gefahrgutklassen, Gefahrgutarten, Klassifizierung und Benennung für den Transport. Wichtige Regelungen werden erläutert, wie die Beförderung von Kleinmengen sowie verschiedener brennbarer Flüssigkeiten, der Transport von Gasflaschen sowie die Abgabe/Entsorgung gefährlicher Güter. Empfehlungen für den Kfz-Betrieb werden gegeben im Hinblick auf die Verwendung alternativer Produkte, die Information sowie die Auswahl von qualifizierten Beauftragten.
Umgang mit Gefahrgut in Fuhrparks und Kfz-Betrieben
Sicherheitsingenieur ; 23 , 11 ; 48-51
1992
4 Seiten, 1 Tabelle
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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