Aufgrund der Problematik des Fahrens unter Drogeneinfluß will die Bundesregierung durch eine Erweiterung des Paragraphen 24 a des Straßenverkehrsgesetzes das Fahren unter Drogeneinwirkung unter Strafe stellen. Beim Nachweis von THC (Tetrahydrocannabinol, Cannabis), Morphinen (Heroin, Codein) oder Kokain im Blut soll der Drogenkonsum als Ordnungswidrigkeit (Geldbuße bis 3000 DEM, Fahrverbot bis zu drei Monaten) geahndet werden. Die am häufigsten konsumierten Drogen sind Cannaboide, Morphine, Kokain, synthetische Drogen wie Amphetamine (Designerdrogen) und LSD. 1993 wurden unter Drogeneinfluß mindestens 500 Unfälle mit 230 Todesopfern und 750 Verletzen verursacht. Die Zahl der durch Verkehrsunfälle im Drogenrausch Verletzten wird auf 4000 pro Jahr geschätzt. Für das Fahren unter Drogeneinfluß wurden alarmierende Zahlen gefunden und die Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit durch Drogenkonsum ist erheblich. Einfache Nachweismethoden vor Ort sind immunologische Schnelltests mit Urin als Probenmaterial. Im Labor werden immunochemische Assays (die parallel mit Urin und Blut durchgeführt werden sollten) oder spezifischere aber auch aufwendigere Untersuchungen eingesetzt. Grundlage für Strafen ist der Nachweis von Drogen im Blut mit GC-MS (Gaschromatographie-Massenspektrometrie). Der Nachweis eines chronischen oder länger zurückliegenden Drogenkonsums kann mit Haaren als Probenmatrix erfolgen. Wichtig ist sicherzustellen, daß Manipulationen der Probe unterbleiben bzw. erkannt werden.
Fahren unter Drogeneinfluß: Alarmierende Zahlen zwingen Bundesregierung zum Handeln
Driving under drugs. Alarming numbers force the Federal government into action
Klinisches Labor, Clinical Laboratory ; 42 , 5 ; 456-458
1996
3 Seiten, 2 Bilder, 4 Quellen
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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