Im einer Reihe von europäischen Ländern ist das Telefonieren beim Autofahren nur mit einer Freisprecheinrichtung gestattet, in Portugal z.B. gänzlich verboten. In der BRD soll ab dem Frühjahr 2000 ebenfalls die Nutzung einer Freisprecheinrichtung zur Pflicht werden, aber auch ein generelles Telefonierverbot während der Fahrt ist im Gespräch. Für den Einbau dieser Freisprecheinrichtungen gibt es unterschiedliche Lösungen. Eine Lösung ist z.B. die Nutzung eines portablen Headsets mit Ohrhörer und Mikrofon am Kabel vor dem Mund sowie einer Halterung für das Handy. Hier kommt es zu einer Hörbeeinträchtigung durch den Ohrhörer. Eine zweite, ebenfalls unbefriedigende Lösung ist eine Zusatzvorrichtung am Zigarettenanzünder mit Mikrofon und Lautsprecher. Hier sind die akustischen Werte unbefriedigend. Bei einer vollwertigen Freisprecheinrichtung ist das Handy fest verankert, das Mikrofon so positioniert, daß der Fahrer seinen Kopf nicht drehen muß und als Lautsprecher kann der des Radios verwendet werden. Eine Sprachsteuerung der Rufnummerneingabe ist sinnvoll und ist bereits in einigen Geräten im Angebot. Ein anderes Problem ist die CE-Zertifizierung und hier gibt es noch großen Nachholbedarf, besonders von Seiten der großen Hersteller.
Autoeinbausätze für Handys
Funkschau ; 18 ; 28-31
1999
4 Seiten, 3 Bilder, 1 Tabelle
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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