Mit der EMV-Richtlinie 95/54, die eine Einzelrichtlinie im Sinne Artikel 2 Absatz 2 der EMV-Richtlinie 89/336/EWG darstellt, entfällt die CE-Kennzeichnung für Kraftfahrzeuge. Statt dessen wird das e1-Zeichen eingeführt, das sich aus dem Typ-Buchstabenzeichen und der Länderkennungsnummer zusammensetzt (1 steht für Deutschland). Die Richtlinie 95/54/EG stellt deutlich strengere Sicherheitsanforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit von Fahrzeugen und deren elektrisch/elektronischen Unterbaugruppen (EUB). Sie nimmt auch Einfluß auf die Maßnahmen zur Sicherstellung der Produktionsqualität. Bei der Typengenehmigung werden 25 % Störfestigkeit und -2 dB Störaussendung als Grenzwerte gefordert. Demgegenüber erleichtert die Richtlinie die Grenzwerteinhaltung bei der Serienüberwachung. Es werden dort -20 % Störfestigkeit und 2 dB Störaussendung gefordert.


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    Titel :

    Neue Meßzellen-Familie


    Beteiligte:
    Hansen, D. (Autor:in) / Ristau, D. (Autor:in)

    Erschienen in:

    EMV-ESD ; 9 , 3 ; 17-19


    Erscheinungsdatum :

    1998


    Format / Umfang :

    3 Seiten, 9 Bilder, 1 Tabelle, 4 Quellen



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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