Von Eisenbahnanlagen gehen Schwingungsimmissionen aus, die in angrenzenden Gebäuden Körperschall- und Erschütterungsimmissionen erzeugen. Beim Neubau von Gebäuden in der Nähe von Eisenbahntrassen ist auf Basis von Messungen im Gelände zu prüfen, in welchem Umfang im geplanten Neubau Körperschall- und Erschütterungsimmissionen zu erwarten sind. Diese sind anhand technischer Regelwerke und Absprachen mit dem Bauherrn zu bewerten. Erforderliche Schutzmaßnahmen sind festzulegen und entsprechend auszulegen. Bei der Umsetzung der Maßnahme während der Bauphase ist eine fachtechnische Begleitung erforderlich.
Schutz eines Hotelneubaus vor den Schwingungsimmissionen der Eisenbahn. Von der Basismessung über die Prognose und Bewertung zur Realisierung der Schutzmaßnahme
2015
10 Seiten, Bilder, Tabellen, 7 Quellen
Aufsatz (Konferenz)
Deutsch
IuD Bahn | 1995
|Europäisches Patentamt | 2020
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