Fahrschienen von Gleichstrombahnen sind gemäß EN 50122-2 gegenüber Erde zu isolieren, sodass der austretende Streustrom im zeitlichen Mittel 2,5 mA/m je Gleis nicht überschreitet. Hierdurch wird sichergestellt, dass an den Schienen und deren Befestigungen während der üblichen Nutzungsdauer von 25 bis 30 Jahren keine Korrosionsschäden auftreten. Diese Vorgehensweise berücksichtigt jedoch nicht die mögliche Streustromkorrosion an im Erdboden verlegten Metallinstallationen. Die Berechnung des Mindestabstandes derartiger Installationen zu Gleichstrombahnen wird vorgestellt. Des Weiteren werden Ableitungsbeläge Gleis/Erde, die in den letzten Jahren für verschiedene Oberbauformen messtechnisch ermittelt wurden, tabellarisch aufgeführt. Der Beitrag schließt mit dem Fazit, dass ein Streustrom von 2,5 mA/m in Bezug auf die Korrosion an Fahrschienen und Befestigungselementen zulässig ist. Es können jedoch an Installationen aus Stahl, deren Abstand zu den äußeren Fahrschienen kleiner als 1 m ist unzulässige Streustrombeeinflussungen auftreten. Um diese zu vermeiden, darf der Streustromübertritt nicht mehr als 0,625 mA/m je Gleis betragen, was mit den heute verfügbaren Isoliermaterialien jedoch ohne weiteres möglich sei.
Streustrombeeinflussung von Stahlrohrleitungen durch Gleichstromnahverkehrsbahnen
Effects of stray current on steel pipelines caused by d.c. suburban trains
eb - Elektrische Bahnen ; 112 , 1/2 ; 53-58
2014
6 Seiten, 9 Bilder, 2 Tabellen, 2 Quellen
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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