In der Schweiz traten am 1. Juli 2012 neben den besonderen Rechtsvorschriften für elektrische Bahnen auch die zugehörigen Ausführungsbestimmungen außer Kraft und wurden, soweit nötig, in die Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung überführt. Der zweite Teil des Beitrages geht zunächst auf einige im ersten Teil noch nicht erwähnte Ausführungsbestimmungen im Detail ein. Hervorgehoben werden dabei Bauvorschriften und Betriebsvorschriften für den Schutz gegen Berührung Spannung führender Teile bei elektrischen Bahnen in der Schweiz. Danach wird zu verschiedenen, dreisprachigen mit Blitzpfeilen versehenen Warntafeln (Sicherheitskennzeichnung) Stellung bezogen, um anschließend Details der national festzulegenden Abmessungen der Zone besonderer Maßnahmen (Bahnrückstromführung und Erdung) zu erörtern. Im Einzelnen werden Ausführungsbestimmungen von AB 43.1a bis hin zu AB 83.2 erläutert und kommentiert, wobei abschließend auf weitere Regelungen im RTE 20600 eingegangen wird.
Neues Schweizer Vorschriftensystem für elektrische Bahnen - Teil 2
New system of rules for electric railways in Switzerland - Part 2
eb - Elektrische Bahnen ; 111 , 10 ; 586-592
2013
7 Seiten, 3 Bilder, 2 Tabellen, 1 Quelle
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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