Vier Mio. t Luftfracht werden jährlich von und nach Deutschland befördert. Das sind 40 % des Wertes, jedoch weniger als 1 % des Gewichtes des gesamten Transportvolumens. Seit 2006 gelten für Luftfracht (die zu 60 % in Passagiermaschinen befördert wird) strenge Sicherheitsregeln. Es wurde das System der sicheren Lieferkette entwickelt, mit dem Ziel die Sicherheitskontrollen möglichst nahe an den Anfang der Lieferkette zu legen. Ware muss vom Hersteller bis zur Verladung ins Flugzeug ständig beobachtet und gesichert werden. Diese Aufgabe übernimmt der bekannte Versender, der bei seinem Speditionspartner (Reglementierter Beauftragter nach LBA (Luftfahrt-Bundesamt)) eine drei Jahre gültige Sicherheitserklärung unterzeichnet. Der Versender garantiert den sicheren Transport zum Flughafen, so dass die Ware vor der Abfertigung nicht mehr kontrolliert werden muss. Der zertifizierte Spediteur sorgt für den sicheren Transport von Frachtstücken und Sammelcontainern (ULD). Sendungen von nicht als sicher anerkannten Firmen müssen vom reglementierten Beauftragten auf ihre Sicherheit überprüft werden. Dazu werden RFID, Netzwerkkameras, Wärmebildkameras, Detektionssysteme für blinde Passagier und Flüssigkeiten, Röntgen nach Waffen sowie Drogen- und Sprengstoffhunde eingesetzt. Die Logistikunternehmen müssen die ständig sich ändernden Anforderungen des eigenen und des Ziellandes berücksichtigen. Regelmäßige Zertifizierung durch FAA (Federal Aviation Administration) ist erforderlich. Lückenlose Dokumentation ist ebenfalls Pflicht und wird vom LBA regelmäßig überprüft. Ein unbekannter Versender muss sich vom reglementierten Beauftragten überprüfen lassen. Seit dem 3. August 2011 muss in Passagiermaschinen transportierte Luftfracht in den USA komplett röntgengeprüft werden, in Europa wird dies aus Kostengründen wahrscheinlich nicht eingeführt. Erhöhte Sicherheit wird von allen Luftfrachtunternehmen gefordert, die erwarteten Zusatzkosten liegen bei 200 Mio. €. Ab dem 25.3.2013 müssen alle bekannten/sicheren Versender ebenfalls vom LBA zugelassen werden. Unternehmen die am 28.4.2010 als bekannte Versender oder reglementierte Beauftragte beim LBA anerkannt waren, werden bis 25.3.2013 als solche geduldet. Das bedeutet für 65000 Firmen und das LBA erheblichen Aufwand für Zertifizierung und Überprüfung. Zur Zertifizierung ist erforderlich: Sicherheitsplan, Sicherheitsbeauftragter und Stellvertreter, Meldung und Zuverlässigkeitsprüfung aller mit Fracht befassten Personen an das LBA, regelmäßige Zuverlässigkeitsprüfungen nach dem Luftsicherheitsgesetz, Befähigungszeugnis, dazu Überprüfung der Gebäude, Brandschutz, Zutrittskontrollen, Transportsysteme und -wege. Bis Ende 2010 haben erst 3000 der bisher klassifizierten Firmen beim LBA einen Prüfungsantrag gestellt. Es wird mit einem Antragsstau in der Übergangszeit gerechnet.


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    Titel :

    Gescanned, gescreened, geflogen. Sicherheit von Luftfracht


    Erschienen in:

    Protector, München ; 39 , 10 ; 16-17


    Erscheinungsdatum :

    2011


    Format / Umfang :

    2 Seiten, 1 Bild



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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