Bauvorhaben in Karstgebieten sind technologisch anspruchsvoll und bergen das Risiko, auf Verkarstungen bis hin zu Karsthöhlen zu treffen. Aufgrund der Struktur und der Aufkommensverteilung der Hohlräume ist ein zuverlässige, lückenlose Erkundung der Verkarstungen selbst aufgrund einer Vielzahl von Bohrungen und geophysikalischer Messungen nicht möglich. Es muss deshalb ein Gutachten des Vorhabenträgers die grundsätzliche Machbarkeit des Bauvorhabens belegen. Im Beitrag wird in diesem Zusammenhang auf mögliche Auflagen und Schutzvorkehrungen des Vorhabenträgers schon in der frühen Projektphase, dem planungsrechtlichen Verfahren, eingegangen. Im beziehen sich die Ausführungen dazu auf: (1) geotechnische Gutachten, (2) Gutachten zur Hydrologie und zur Wasserwirtschaft, (3) planungsrechtliche Verfahren, Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange, (4) sonstige Beteiligungen am Verfahren, (5) Auflagen und Schutzvorkehrungen hinsichtlich Karsthöhlen sowie (6) Auflagen und Schutzvorkehrungen hinsichtlich Grundwasserbeeinträchtigung.
Karst als Baugrund für Eisenbahninfrastruktur aus Sicht der Aufsichts- und Genehmigungsbehörde
Construction in karstic rock for rallway infrastructure, a view from the Federal Railway Authority (Eisenbahn-Bundesamt)
2010
3 Seiten, 3 Bilder, 1 Quelle
Aufsatz (Konferenz)
Deutsch
Tunnelbau , Verkehrsanlage , Baugrund , Bodeneigenschaft , Geologie , Hydrologie , Grundwasser , Geotechnik , Gebirge , Fels , Hohlraum , Bauplanung , Genehmigung , Recht (Gesetz)
Handbuch Eisenbahninfrastruktur
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