Immer mehr Unternehmen stellen für die Arbeitnehmer Dienstwagen zur Verfügung. Als Dienstwagen ist jedes Fahrzeug anzusehen, welches aus Anlass oder in Ausübung eines Dienstverhältnisses genutzt wird. Dabei ist unbeachtlich, ob das Fahrzeug von einem Dritten oder vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird. Die vertragliche Ausgestaltung erlaubt mehrere Varianten: Der Wagen kann dem Mitarbeiter ständig zur Verfügung stehen, er kann von ihm sowohl dienstlich als gelegentlich auch privat verwendet werden oder die Benutzung des Dienstwagens kann dem Mitarbeiter nur für dienstliche Zwecke gestattet sein.
Arbeitsrechtliche Fragen der Dienstwagengestellung. Vorschläge zur Vertragsgestaltung und Haftungsfragen
Neue Wirtschafts-Briefe - NWB ; 9 ; 681-689
2010
9 Seiten
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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