Die Zuordnung des Geschäftswagens zum Betriebsvermögen hat den grundsätzlichen Vorteil, dass alle Kosten als Betriebsausgaben abgesetzt und die Vorsteuern vom Finanzamt zurückgeholt werden können. Aus der Privatnutzung ergeben sich unterschiedliche Konsequenzen: Die Folgen beim Firmenwagen von Arbeitnehmern sind im Musterfall 'Brennpunkte der Dienstwagenbesteuerung' (NWB 10/2009 S. 710) dargestellt. Nutzt der Unternehmer oder ein Angehöriger den Geschäftswagen privat, werden die entsprechenden Kosten dem Gewinn hinzugerechnet. Außerdem sind Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb nur beschränkt abziehbar. Für die einkommen- und umsatzsteuerliche Erfassung kommt es entscheidend auf den Nutzungsumfang an. Dieser lässt sich nur bedingt gestalten. Spielraum bietet aber die Zuordnung zum Betriebs- beziehungsweise Unternehmensvermögen oder zum Privatvermögen sowie in gewissen Grenzen die Ermittlung des Privatanteils. Die häufigsten Fallkonstellationen in Einzelunternehmen und deren steuerliche Folgen werden nachfolgend erläutert.
Gestaltungsmöglichkeiten bei der Nutzung von Geschäftswagen. Einkommen- und umsatzsteuerliche Behandlung des gemischt genutzten Betriebs-Pkw
Neue Wirtschafts-Briefe - NWB ; 20 ; 1522-1532
2009
11 Seiten
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
Vorsteuerabzug und private Nutzung bei gemischt-genutzten Fahrzeugen
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