Nachbau ist grundsätzlich und weltweit erlaubt, außer wenn Schutzrechte und individuelle Verträge verletzt werden. Produktpiraterie ist die Verletzung von Erfindungs-, Design- und Verfahrensrechten. Markenpiraterie ist die Fälschung von Markenzeichen, Markennamen, Markenlogos, geschäftlichen Bezeichnungen und Verpackungen. In beiden Fällen handelt es sich um die vorsätzliche Verletzung von gewerblichen Schutzrechten mit der Absicht, Gewinn zu erzielen. Die Begriffe Marken- und Produktpiraterie werden in der Regel synonym verwendet, manchmal findet man auch die englische Bezeichnung Counterfeiting. Betroffen von Marken- und Produktpiraterie sind fast alle Bereiche des produzierenden Gewerbes aber auch die Dienstleistungsbranche. Plagiate sind Fälschungen die einen Markennamen tragen, der geringfügig vom Original abweicht und auf diese Weise bewusst eine Verwechslung mit der bekannten Marke hervorruft. Zwei Drittel der Investitionsgüterhersteller sind von Produkt- und/oder Markenpiraterie betroffen. Eine Konzentration auf einzelne Fachbereiche des deutschen Maschinen- und Anlagenbaus lässt sich nicht erkennen. Hergestellt werden Plagiate überwiegend in Asien. Spitzenreiter ist nach wie vor China, wobei die Fälschungen aus dieser Region innerhalb der letzten drei Jahre zugenommen haben. Vertrieben werden die Plagiate weltweit, wobei es zu einer Konzentration im asiatischen Raum kommt. Zunehmend gelangen die Nachbauten aber auch auf den Europäischen Markt. Produktpiraterie betrifft auch die Schiffbauzulieferindustrie. Für fast jedes Produkt gibt es im asiatischen Raum mittlerweile ein Plagiat. Inwieweit Plagiate im Schiffsneubau eingesetzt werden hängt von den Vorgaben und der Kontrolle des Reeders ab. Markennamen und Typenbezeichnungen garantieren keine OEM-Ware. Die Ersatzteilversorgung für Plagiate im Schiffsbetrieb ist sehr schwierig. Die Fallbeispiele zeigen: ein Rettungsboot und den Deutz Motor. Produktpiraterie und Grauer Markt werden oft synonym verwendet. Als Grauer Markt wird die Ersatzteilversorgung im Schiffsbetrieb durch Ersatzteilhändler bezeichnet, die nachgebaute Teile anbieten. In aller Regel handelt es sich um Teile, die nicht durch Schutzrechte gestützt sind. Der Graue Markt ist also legal. Im globalisierten Wettbewerb gibt es keinen moralischen Schutz geistigen Eigentums mehr. Schutzrechte sind hilfreich, erfordern aber Verwaltungs- und Beratungsaufwand.


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    Titel :

    Produktpiraterie in der Schiffbauzulieferindustrie


    Beteiligte:


    Erscheinungsdatum :

    2007


    Format / Umfang :

    12 Seiten, 14 Bilder




    Medientyp :

    Aufsatz (Konferenz)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch





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