In dem vorliegenden Artikel nimmt DaimlerChrysler Stellung zu den Möglichkeiten und Grenzen der Verwertung gespeicherter elektronischer Daten. Aus der Sicht des Fahrzeugherstellers sind grundsätzlich zwei verschiedene Arten von rechtlichen Auseinendersetzungen, die aus Verkehrsunfällen resultieren, zu unterscheiden. Zum einen geht es um die Ermittlung der Verursacherbeiträge der Unfallbeteiligten. Zum anderen geht es um die Frage, ob ein Produktfehler an einem Fahrzeug ursächlich für den Unfall oder die Schwere der Unfallfolgen war und produkthaftungsrechtliche Ansprüche gegen den Hersteller und/oder Sachmängelansprüche gegen den Verkäufer des fehlerhaften Fahrzeuges bestehen. Produkthaftungsansprüche stehen dabei im Vordergrund. Die Speicherung von Daten in den verschiedenen elektronischen Steuergeräten durch den Hersteller verfolgt einen völlig anderen Zweck als die Speicherung von Daten in einem Unfalldatenschreiber (UDS) oder Event Data Recorder (EDR). Hauptzweck ist die Diagnose bei der Fahrzeuginspektion, um so genannte Fehler auszulesen. Hierbei handelt es sich nicht um Fehler im Sinne der Qualität oder Zuverlässigkeit, sondern um die Aufzeichnung elektronischer Messgrößen, die vom ursprünglichen Zustand abweichen. Eine Ausnahme stellt das Airbagsteuergerät dar, weil diese ja gerade für ein Unfallereignis konzipiert wurde. Daher wird auch in diesem Zusammenhang immer wieder die Frage nach der Nutzung für die Unfallanalyse gestellt, weswegen dieses Thema ausführlicher dargestellt wird. Hierbei sind spezielle Einschränkungen gegeben, die anhand der Funktionsweise des Airbagsteuergerätes erläutert werden. Die Beweiskraft elektronischer Daten hängt zum einen von der technischen Zuverlässigkeit, zum anderen von der Fälschungssicherheit und vom Rechtssystem eines Staates ab. Ein weiterer Aspekt ist die Zuverlässigkeit der Daten aufgrund unterschiedlicher Randbedingungen wie z. B. Temperatur, Feuchtigkeit oder Bordspannung. An eine Speicherung von Daten für eine Systemdiagnose im Rahmen des Kundendienstes sind andere Anforderungen zu stellen als an eine Verwendung von Daten in Rechtsstreitigkeiten zur Beweisführung. Da es sich bei Verwendung von Daten in elektronischen Steuergeräten un hoch komplexe vernetzte Systeme handelt, ist eine präzise zeitliche Zuordnung der Datengenerierung zum Unfallereignis und crashresistente Speicherung ohne zusätzliche Hard- und Software nicht möglich. Da die Speicherung elektronischer Daten in zahlreichen Steuergeräten nicht der Rekonstruktion des Unfallgeschehens dient, sondern dem Hersteller das Finden von Fehlern bei der Wartung der Fahrzeuge dient, ist das Nutzen dieser Daten bei der Aufkärung von Verkehrsunfällen äußerst begrenzt. Solange die rechtliche Rahmenbedingungen für die Speicherung und Verarbeitung von Daten nicht ausgestaltet sind, sollte der Hersteller Dritten für deren zwecke ohne behördliche oder gerichtliche Anordnung keine personenbezogenen Daten zur Verfügung stellen. Der Hersteller kann nach Abwägung der juristischen und technischen Faktenlage mit seinem ganzen Fachwissen bei der Analyse von Unfällen mithelfen, wenn er einen technisch sinvollen Beitrag zur Aufklärung des Geschehens leisten kann, ohne rechtliche Rahmenbedingungen zu verletzen.


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    Titel :

    Die Bedeutung der Speicherung von elektronischen Daten für die Unfallanalyse aus Sicht des Herstellers


    Weitere Titelangaben:

    Importance of the electronic data storage for the accident analysis from the producer's point of view


    Beteiligte:
    Zeidler, Falk (Autor:in)

    Erschienen in:

    Erscheinungsdatum :

    2007


    Format / Umfang :

    7 Seiten, 4 Bilder, 1 Tabelle, 4 Quellen



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch