Auf dem Verkehrsgerichtstag 2004 in Goslar wurde zwar kein generelles Tempolimit für Kleintransporter, aber einstimmig die Forderung nach dem pflichtmäßigen Einbau von Unfalldatenspeichern (UDS) in diese Fahrzeuge beschlossen, da es den Verkehrsexperten an statistischem Datenmaterial über die Unfallbeteiligung und -kausalität bei dieser Fahrzeugkategorie mangelte. Ein Unfalldatenspeicher (UDS) ist ein elektronisches Gerät, mit dem ausgewählte Fahrdaten desjenigen Fahrzeuges erfasst werden, in dem das Gerät fest eigebaut ist. Grundsätzlich sollen die Fahrdaten der Rekonstruktion eines Unfalles dienen, daher werden in der Regel auch nur eregnisbezogen, d. h. in einem zeitlich begrenzten Zusammenhang zum Kollisionsgeschehen, die Fahrdaten gespeichert. Zur Unfallschadenregulierung und im Haftpflichtprozess ist die Auswertung der Daten dann ohne Einschränkung möglich. Während die Aufzeichnungen aus den Crashrecordern, die in nahezu jedem modernen Pkw mit Airbag eingebaut sind, weder dem Fahrzeughalter noch dem Sachverständigen, sondern in der Regel lediglich dem Fahrzeughersteller bzw. dem Systemlieferanten des Airbag-Steuergerätes und auch nur bei entsprechend der Airbag-Auslösung schweren Kollisionen zur Verfügung stehen, bieten die Fahrdaten von Unfallspeichern bereits dem Fahrzeughalter bzw. -verantwortlichen die Möglichkeit, das auch einen relativ leichten Unfall bedingende Verkehrsgeschehen und insbesondere die Art, wie das Fahrzeug benutzt wurde, nachvollziehen zu können. Im Rahmen diverser betreuten Projekte hat sich gezeigt, dass die flankierenden Maßnahmen zum UDS-Einsatz einen wesentlichen Einfluss auf die Schadenstatistik haben. Es reicht somit offensichtlich nicht aus, nur UDS einzubauen und auf den positiven Effekt der Unfallzahlenreduktion zu warten. So konnte gegenüber dem später vollständig ausgestatteten Einsatzfuhrpark der Polizei Berlin in dem Projektzeitraum 1996, bei dem zunächst nur rund 60 Einsatzfahrzeuge einer einzigen Polizeidirektion ausgestattet waren, eine deutlich höhere relative Reduktion der Unfallzahlen und der Schadenkosten erreicht werden, was sich darauf zurückzuführen lässt, dass die Leitung dieser Direktion sich intensiv sowohl durch begleitende Schulungsmaßnahmen als auch durch repressive Maßnahmen gegen die Verursacher von Eigenschäden mit dem Thema der Fuhrparkverantwortlichkeit auseinander gesetzt hat. Für Fahrer, die das ihnen zur Verfügung gestellte Arbeitsgerät nicht in vorgeschriebener Weise nutzen, stellt der UDS zweifelsfrei ein Überwachungsgerät dar, mit dem der Fuhrparkverantwortliche bzw. der Unternehmer entsprechende arbeitsrechtliche Konsequenzen begründen kann. Daher ist es nicht verwunderlich, dass die privatwirtschaftlichen Projekte, bei denen UDS eingesetzt wurde, positivere Effekte hervorgebracht haben, als es bei den öffentlichen Fuhrparks der Fall war. (wird fortgesetzt)


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    Titel :

    Unfallursachenermittlung und Kostenreduktion durch den Einsatz von Unfalldatenspeichern - mit Fallbeispielen, Teil 1


    Weitere Titelangaben:

    Accident causation determining and cost reduction by means of accident data memories in small transporters - with examples, part 1


    Beteiligte:
    Weyde, Michael (Autor:in) / Baumruck, Jörg (Autor:in)

    Erschienen in:

    Erscheinungsdatum :

    2005


    Format / Umfang :

    4 Seiten, 4 Bilder, 25 Quellen



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch