Mit dem am 1. Juli 2002 in Kraft getretenen Altfahrzeug-Gesetz ist in Deutschland die Richtung der zukünftigen Altfahrzeug-Verwertung vorgegeben. Die Hauptziele der Verordnung bestehen darin. Altfahrzeuge in bestimmte, umweltgerecht arbeitende Verwerterbetriebe zu lenken sowie Umweltstandards für Annahmestellen, Demontagebetriebe und Shredderanlagen festzulegen. Die Situation der Altfahrzeugverwertung wird ab dem 1. Juni 2005 durch die Festlegungen der Abfallablagerungsverordnung verschärft, die vorsehen, dass sämtliche Abfälle vor ihrem Deponieren vorbehandelt werden müssen. So besteht die Forderung, dass der Glühverlust der deponierbaren Abfälle je nach Deponieklasse unter 3 % oder 5 % betragen muss. Damit können alle Abfälle aus der Aufbereitung der Altfahrzeugschrotte, Mischschrotte und Sammelschrotte, die gegenwärtig unter Einhaltung bestimmter Bedingungen deponierbar sind, nach dem oben genannten Termin nicht mehr auf Deponien verbracht werden. Die Betreiber der Shredderanlagen stehen somit vor der größten Herausforderung seit ihrem Bestehen. Dieser Artikel stellt vor, wie die Scholz AG das Problem Shredder-Leichtfraktion lösen will. Beim Aufbereitungsprozeß entstehen folgende Produkte: Shredder-Stahlschrott, Produkte der Handklaubung (wie kupferhaltige Stücke, Reifenstücke), Shredder-Schwerfraktion (ein metallreiches Gemisch, bestehend etwa aus NE-Metallen, legiertem Stahl, Gummi, Kunststoffen, mineralischen Bestandteilen bis zu einer Stückgröße von etwa 150 mm), Shredder-Leichtfraktion (ein metallarmes Gemisch, bestehend etwa aus Textilien, Flusen, Lacken, Holz, Schaumstoffen, Kunststoffen, Gummi, Glas, Sand im Korngrößenbereich bzw. Stückgrößenbereich von 1 pm bis etwa 100 mm), Schlämme der Nassentstaubung. Mit den vorhandenen Anlagen zur Aufbereitung der Shredder-Schwerfraktion und der im Aufbau befindlichen Anlage für die Shredder-Leichtfraktion können die Forderungen seitens der Altfahrzeug-Verordnung erfüllt werden. Die bereits im laufenden Jahr erreichbare Verwertungsquote von 88 Prozent übertrifft die ab dem 1. Januar 2006 zu erreichende Quote von 85 Prozent. Um jedoch die ab 1. Juni 2005 geltenden Forderungen der Abfallablagerungsverordnung mit relativ geringem ökonomischen Aufwand erfüllen zu können, bedarf es noch intensiver Anstrengungen. Die im vierten Quartal des vergangenen Jahres in Betrieb gehende Aufbereitungsanlage für die Shredder-Leichtfraktion schafft jedoch beste Voraussetzungen, kostengünstige energetische, rohstoffliche und für Teilströme sogar werkstoffliche Verwertungslösungen für die organischen Produktströme zu entwickeln.


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    Titel :

    Das Scholz-Aufbereitungsverfahren für die Abfälle der Shredderanlagen


    Beteiligte:
    Scholz, Oliver (Autor:in)

    Erschienen in:

    Recycling Magazin ; 60 , 11 ; 20-23


    Erscheinungsdatum :

    2005


    Format / Umfang :

    4 Seiten, 4 Bilder, 3 Tabellen



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch