Das Eisenbahn-Bundesamt, das im zehnten Jahr seines Bestehens am Anfang tief greifender Strukturänderungen steht, zählt folgende Punkte zu den wesentlichen Aufgaben: - Planfeststellung, Anerkennung von Benannten Stellen, - Finanzierung, - Zulassung und Technische Aufsicht Fahrweg, - Bauaufsicht Anlagen, - Zulassung und Technische Aufsicht Fahrzeuge, - Betrieb, - Magnetschwebebahn, - Landeseisenbahnaufsicht, - Erteilung, Widerruf von Betriebsgenehmigungen, - Netzzugang, - Unfalluntersuchung. Im Beitrag werden die Herausforderungen geschildert, denen sich die Behörde angesichts der Rechtsetzungsakte der Europäischen Union gegenübersieht: 1. Richtlinie 96/48/EG und Richtlinie 2001/16/EG über die Interoperabilität des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems und des konventionellen Bahnsystems. Aufgaben des Eisenbahn-Bundesamtes: - Genehmigung für die Inbetriebnahme von strukturellen Teilsystemen, - Bewilligung von Ausnahmen von der Anwendung bestimmter TSI, - Überwachung der Konformität und Gebrauchstauglichkeit von Interoperabilitätskomponenten, - Überwachung der Anwendung und Einhaltung der TSI, - Anerkennung, ggfs. deren Widerruf oder Rücknahme und die Überwachung von Benannten Stellen. 2. Richtlinie 2001/12 - 14/EG4 (Erstes Eisenbahnpaket): - Regulierungsstelle, - Vergabe von Sicherheitsbescheinigungen. 3. Weitere geplante Rechtsetzungsakte der EU (Zweites Eisenbahnpaket und weitere geplante Richtlinien).
Neue Herausforderungen für das EBA im Zuge der Umsetzung der Europäischen Regelungen
New challenges for the German Eisenbahn-Bundesamt with the conversion of the European regulations
2003
8 Seiten, 4 Bilder, 21 Quellen
Aufsatz/Kapitel (Buch)
Deutsch
IuD Bahn | 1998
|Online Contents | 1998
|Tema Archiv | 1998
|IuD Bahn | 2008
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